Finanzielle Hilfen für Familien mit Kindern in Corona-Zeiten

Probleme durch Corona

Die Corona-Krise hat großen Einfluss auf Familien in Deutschland. Vor allem Familien mit Kindern stehen weiterhin unter erhöhtem Druck, da viele Kindertagesstätten und Betreuungseinrichtungen nach wie vor geschlossen sind oder nur eine Notfallbetreuung anbieten können.

Diese Situation ist für Eltern und Kinder sehr belastend, da viele berufstätige Eltern sich selbst um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssen und dadurch eine gesonderte Arbeitszeitregelung mit ihren Arbeitgebern getroffen werden muss.

Da dies vor allem auch finanzielle Einbußen für die Familien mit sich bringt, hat die Bundesregierung neue Regelungen getroffen, um Familien mit Kindern in der Corona-Krise zu unterstützen. famPLUS stellt die wichtigsten Punkte vor:

Kinderbonus

Familien erhalten 300 Euro Kinderbonus für jedes Kind, für das sie Kindergeld bekommen. Diese Leistung soll den Familien finanziellen Handlungsspielraum geben und die Belastungen der Corona-Pandemie etwas abfedern. Der Kinderbonus wird nicht mit der Grundsicherung verrechnet und stärkt vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. GutVerdiener mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von rund 86.000 Euro (90.000 Euro bei zwei Kindern) profitieren nicht vom Kinderbonus, da dieser mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet wird. Der Kinderbonus wird in zwei Raten zu je 150 Euro im September und Oktober gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Durch die Aufspaltung soll vermieden werden, dass eventuelle Unterhaltsansprüche gefährdet würden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Angepasste Regelungen beim Elterngeld

Eltern in systemrelevanten Berufen werden an ihren Arbeitsplätzen dringend gebraucht und müssen mehr arbeiten als vorgesehen. Andere sind in Kurzarbeit oder freigestellt. Damit Familien in Zeiten der Corona-Pandemie keine Nachteile beim Bezug des Elterngeldes haben, hat die Bundesregierung drei neue Regelungen beschlossen:

  • Eltern in systemrelevanten Berufen können ihre Elterngeldmonate verschieben. Diese können auch noch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes genommen werden, spätestens bis zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.
  • Der Partnerschaftsbonus entfällt nicht, wenn Eltern aufgrund der Corona-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld reduzieren nicht die Höhe des Elterngelds. Werdende Eltern können die Monate, in denen sie Einkommensersatzleistungen bezogen haben, von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

450-Euro-Grenze im Minijob

Viele Eltern lassen ihre Kinder im Rahmen eines Minijobs (bis zu 450 Euro im Monat) betreuen. Da nach wie vor viele Betreuungseinrichtungen nur einen Notfallbetrieb anbieten können, müssen Eltern vermehrt auf den Einsatz der Minijobber zurückgreifen, wodurch die 450-Euro-Grenze schnell erreicht wird.

Von März bis aktuell einschließlich Oktober 2020 darf diese Verdienstgrenze überschritten werden und eine Kinderbetreuung kann unter Umständen als sozialversicherungsfreier kurzfristiger Minijob weiterbestehen. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle. Die Voraussetzungen für das Überschreiten der Entgeltgrenze sind, dass der höhere Verdienst gelegentlich und nicht vorhersehbar ist. Diese Voraussetzungen sind durch die Corona-Pandemie erfüllt. Als gelegentlich war bisher ein Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres anzusehen. Dieser Zeitraum wird nun auf fünf Monate erhöht.

Weitere Informationen zum Minijob in der Corona-Zeit finden Sie hier.

Weiterer Handlungsbedarf erforderlich

Diese Maßnahmen sollen Familien finanziell entlasten und durch diese schwere Zeit helfen. Doch die Bundesregierung ist weiterhin gefordert, denn nach wie vor gibt es keine Perspektive für die zuverlässige Betreuung und Förderung ihrer Kinder. Auf weitere Maßnahmen der Bundeskanzlerin sowie der Gesundheitsminister wird gewartet, um den wirtschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Folgen für Kinder und Eltern entgegenzuwirken.

 

famPLUS - Gemeinsam für Ihr persönliches PLUS!

Bei Fragen rund um das Thema Erziehung, Notfallbetreuung sowie zu allen anderen pädagogischen und finanziellen Themen, wie beispielsweise Elterngeld oder das Anstellungsverhältnis von Kinderbetreuern. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Situation unter 089/8099027-00. Unsere Beratung steht allen Mitarbeitern unserer Kooperationspartner zur Verfügung.

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