Reha für pflegende Angehörige: Darauf haben Sie Anspruch

Oftmals ist es ein schleichender Prozess. Die Pflege eines Elternteils oder Partners beginnt meist langsam: Nach und nach übernehmen Angehörige mehr Aufgaben und Tätigkeiten, meist zusätzlich zur Berufstätigkeit. Stress und Belastung wirken sich auf Angehörige unterschiedlich aus. Untersuchungen zeigen allerdings, dass pflegende Angehörige als "gesundheitlich erheblich gefährdet" gelten, so schreibt es das Zentrum für Qualität in der Pflege. Die Beschwerden können vielfältig sein, etwa Rückenschmerzen, Schlafstörungen, Depression und andere psychische Störungen.

Gut zu wissen für pflegende Angehörige: Sie haben einen Anspruch auf eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme - und können die pflegebedürftige Person mitnehmen. Dies ist seit Juli 2024 gesetzlich verankert. Dieser Text klärt die wichtigsten Fragen: Welche Voraussetzungen gelten? Wie kommen Sie an eine Reha? Was gilt es bei der Beantragung zu beachten - und wo findet sich Beratung?

Reha: Was ist der Unterschied zur Kur? 

Im Alltag werden die Begriffe Kur und Reha meist synonym verwendet. Dahinter verbirgt sich jedoch etwas anderes. Bei einer Kur geht es um Prävention. Die Maßnahme soll helfen, gesundheitlichen Problemen vorzubeugen und das Wohlbefinden zu steigern. Eine Rehabilitation (Reha) hingegen ist eine medizinische Maßnahme, um Erkrankungen oder Beschwerden zu lindern. Für pflegende Angehörige kommt in der Regel eine Reha infrage, wenn die Belastung durch die Pflege die eigene Gesundheit beeinträchtigt.

Wann habe ich als pflegende Angehörige Anspruch auf eine Reha?

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf eine Reha-Maßnahme, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

- gesundheitliche Beschwerden oder Überlastung durch die Pflege (beispielsweise Rückenschmerzen, Schlafstörungen, Schmerzen, Erschöpfung, Depression)
- Die Maßnahme muss dazu beitragen, wieder gesund zu werden oder die Beschwerden zu lindern
- Ein Arzt oder eine Ärztin bestätigt die medizinische Notwendigkeit der Reha

Kann ich eine Reha machen, wenn ich schon mal eine hatte? 

Wenn Sie schon einmal eine Reha hatten, können Sie in der Regel erst vier Jahre später die nächste Reha-Maßnahme erhalten. Allerdings gibt es Ausnahmen, falls aus gesundheitlichen Gründen ein dringender Bedarf besteht.

Kann ich meinen zu pflegenden Angehörigen zur Reha mitnehmen? 

Laut Gesetz haben pflegende Angehörige das Recht, die zu pflegende Person zur Reha mitzunehmen (§ 42a Absatz 1 Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI)). Sogenannte "Mitaufnahmeprogramme" ermöglichen es, dass Ihr Angehöriger während Ihrer Reha betreut wird. Voraussetzung ist, dass die Reha-Klinik die Pflege während der gesamten Dauer gewährleisten kann. Ist das nicht möglich, kann die Pflege auch in einer anderen, nahen gelegenen Einrichtung stattfinden.

Wie stellen pflegende Angehörige einen Antrag auf Reha? 

Wenn Sie eine stationäre medizinische Reha-Maßnahme beantragen möchten, ist der erste Schritt der Gang zum Hausarzt oder zur Hausärztin. Lassen Sie die gesundheitlichen Beschwerden dokumentieren und sich die medizinische Notwendigkeit der Reha bescheinigen. Das kann entweder durch ein ärztliches Attest oder einen Befundbericht passieren. Hier finden Sie eine Vorlage zum Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung. Klären Sie vorab, was der Rentenversicherungsträger oder die Krankenversicherung benötigt.

Im zweiten Schritt reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Das ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung. Sie können den Antrag auch online stellen. Wer nicht erwerbsfähig ist oder nicht in die Rentenversicherung einzahlt, reicht den Antrag bei der Krankenkasse ein.

Der Kostenträger prüft Ihren Antrag. Das kann bis zu vier Wochen dauern. Sobald der Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie einen Bescheid, in dem auch die Rehaklinik und der Zeitraum genannt werden..

Und was ist mit dem Antrag für den pflegebedürftigen Angehörigen? 

Falls Sie eine von Ihnen gepflegte Person in die Reha-Klinik mitnehmen möchten, stellen Sie zusätzlich zu Ihrem eigenen Antrag noch einen Antrag auf Mitnahme der pflegebedürftigen Person (G0111) - hier finden Sie das Formular. Darauf notieren Sie die Einschränkungen der Person (kognitive Einschränkungen, Mobilitätseinschränkungen, Probleme bei der Selbstversorgung). Auch diesen Antrag können Sie online stellen.

Bewilligt die Rentenversicherung die stationäre medizinische Reha der Pflegeperson, leitet sie automatisch den Antrag der pflegebedürftigen Person (G0111) an die zuständige Pflegekasse weiter. Diese entscheidet über den Antrag und koordiniert die gleichzeitige Durchführung beider Leistungen.

Wo finde ich eine Einrichtung für mich und meinen Angehörigen? 

Nicht in jeder Reha-Einrichtung können pflegebedürftige Personen betreut werden. Klären Sie frühzeitig mit der Klinik, ob die zu pflegende Angehörigen mit ihren speziellen Einschränkungen aufgenommen werden kann und lassen sich dazu beraten. Auf www.meine-rehabilitation.de können Versicherte eine Einrichtung finden, die für ihr individuelles Krankheitsbild geeignet ist und Pflegebedürftige aufnimmt (über den Filter "Begleitung - Mitnahme einer pflegebedürftigen Person").

Wer kann zur Reha für pflegende Angehörige beraten?

Wenn Sie unsicher sind, wie der Antrag ausgefüllt werden soll, helfen Beratungsstellen, etwa Pflegestützpunkte oder Ihre Krankenkasse. Auch die Deutsche Rentenversicherung kann zu Antragstellung und Reha-Maßnahme umfassend beraten. Informationen erhalten Sie entweder Online über diesen Link, telefonisch unter Tel. 0800/ 1000 480 70 (Mo - Do 8:00 - 19:00, Fr 8:00 - 15:30) oder durch eine persönliche Beratung (hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe).

Ansprechpartner sind auch die Pflegeberater und Pflegeberaterinnen von famPLUS. Sie können Sie dabei unterstützen, einen Antrag zu stellen, eine passende Einrichtung zu finden und die Pflege Ihres Angehörigen zu organisieren.

Wie hoch sind die Kosten? 

Die Kosten für eine Reha werden in der Regel von der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Es fällt lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag an - maximal für 28 Tage im Jahr. Wenn Ihr Angehöriger mit aufgenommen wird, können zusätzliche Kosten entstehen, die unter Umständen von der Krankenkasse übernommen werden. Klären Sie dies im Vorfeld ab.

Und was, wenn der zu pflegende Angehörige nicht mit aufgenommen wird?

Falls Ihr Angehöriger nicht mit in die Reha aufgenommen werden kann oder Sie sich dagegen entschließen, muss die Pflege während Ihrer Abwesenheit organisiert werden. Dazu können Sie verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Bei der Kurzzeitpflege kann Ihr Angehöriger vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Bei der sogenannten Verhinderungspflege übernimmt eine Ersatzpflegekraft - das kann ein Pflegedienst, aber auch ein Familienangehöriger oder Freund sein - die Pflege bei Ihnen zu Hause. Die Kosten für diese Maßnahmen können teilweise durch die Pflegekasse übernommen werden.

Wenn die Pflege Sie an Ihre Belastungsgrenzen bringt und Sie körperliche Beschwerden haben, zögern Sie nicht, eine Reha-Maßnahme in Anspruch zu nehmen. Eine solche Auszeit ist nicht nur wichtig für die eigene Gesundheit, sondern auch, um langfristig die Pflege leisten zu können. Informieren Sie sich, holen Sie Beratung ein und wagen Sie den ersten Schritt, das Team von famPLUS unterstützt Sie dabei.

Von Peggy Elfmann


Quellen:

https://www.zqp.de/schwerpunkt/pflegende-angehoerige/

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/pflegeleistungen-der-krankenkasse.html

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html

https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?conversationId=222543

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0111.html

 

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