Der demographische Wandel führt dazu, dass die Zahl der älteren Menschen wächst. Laut statistischem Bundesamt ist heute schon jede*r vierte Bundesbürger*in 60 Jahre und älter. Aber nur fünf Prozent der Wohnungen und Häuser dieser Generation entsprechen den Mindestanforderungen an altersgerechtes Wohnen. So eine Untersuchung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe. Eine Umfrage im Auftrag von o2online zeigt, dass sich 65 Prozent der Befragten Gedanken darüber machen, wie ihre Wohnsituation im Alter sein wird. Sie zeigte aber auch, dass lediglich knappe 18 Prozent bereits konkrete Maßnahmen für einen Umbau geplant haben. Was es zu beachten gilt, wenn man seinen Wohnraum barrierefrei gestalten möchte oder muss, weiß Karin Dieckmann von Barrierefrei Leben e.V.
Frau Dieckmann, ab wann sollte man sich Gedanken über barrierefreies Wohnen machen?
Die Notwendigkeit kann einen jeden zu jeder Zeit treffen. Unabhängig vom Alter. Daher empfehlen wir, schon beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung, bzw. bei jeder Renovierung oder Sanierung darauf zu achten, dass alles barrierefrei ist bzw. so weit als möglich hergestellt wird.
Die Räume in einem Neubau sollten beispielsweise eher quadratisch und nicht schlauchartig sein. So hat man auch dann Bewegungsflächen, wenn irgendwann einmal ein Rollator benötigt wird. Die Dusche im Badezimmer sollte bodengleich sein. Möchte man eine Badewanne, können die Vorbereitungen – Abflüsse – für eine bodengleiche Dusche aber schon geschaffen werden. Es gibt schöne freistehende Badewannen, die im Fall der Fälle rausgenommen werden können. Werden Fenster oder Türelemente ausgetauscht, kann im Zuge dieser Maßnahme auch der Übergang von zum Beispiel dem Wohnzimmer auf die Terrasse barrierefrei gestaltet werden.
Welche Bereiche im Haus bzw. in der Wohnung sind am wichtigsten?
Das Badezimmer. Mit ihm steht und fällt die Eigenständigkeit des Menschen. Auch die Küche ist wichtig, aber, ist diese nicht nutzbar kann man sich immer noch Essen auf Rädern bestellen oder zu einem Mittagstisch gehen.
Sind Fördermaßnahmen an einen Pflegegrad gekoppelt?
Es gibt sehr verschiedene Fördermaßnahmen. Die Pflegekasse zum Beispiel bezuschusst Wohnumfeldverbesserungen mit bis zu 4000 Euro. Diese Förderung ist an einen Pflegegrad gekoppelt. Wichtig zu wissen: Diese Förderung gilt nicht für eine einzelne Maßnahme, sondern einmalig für die gesamte Wohnumfeldgestaltung. Nur wenn sich die gesundheitliche Situation der Bewohnerin/ des Bewohners verschlechtert, kann eine erneute Förderung beantragt werden. Dafür wird allerdings ein Attest des Arztes/ der Ärztin benötigt.
Auf Bundesebene gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Förderprogramm für Altersgerechtes Umbauen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung, die mit 10 Prozent der förderwürdigen Kosten, aber nicht mehr als 5.000 Euro je Wohneinheit, bezuschusst werden. Da Bauen Ländersache ist, gibt es darüber hinaus in den unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Förderprogramme, die nicht an einen Pflegegrad gekoppelt sind. Auf unserer Webseite www.online-wohn-beratung.de https://www.online-wohn-beratung.de/finanzielle-hilfen-kostenuebernahme/foerdermittel-und-zuschuesse-fuer-das-altersgerechte-und-barrierefreie-(um-)-bauen/foerdermittel-der-bundeslaender/ haben wir alle uns bekannten aufgelistet. Aber es gibt manchmal auch kommunale Fördermittel. Diese sollten Betroffene bei ihrer jeweiligen Kommune erfragen. Und dann gibt es noch die Möglichkeit, die Kosten vollumfänglich steuerlich geltend zu machen. Auch dafür empfehle ich unsere Seite für mehr Informationen. https://www.online-wohn-beratung.de/finanzielle-hilfen-kostenuebernahme/foerdermittel-und-zuschuesse-fuer-das-altersgerechte-und-barrierefreie-(um-)-bauen/steuererleichterung/
Was, wenn es doch teurer wird?
Das kann leider immer der Fall sein. Am Besten ist es, wenn man sich schon im Vorfeld dazu Gedanken macht. Wohnt man in den eigenen vier Wänden, muss man gegebenenfalls einen Kredit aufnehmen. Wohnt man zur Miete, kann man dem Vermietenden anbieten, dass er bzw. sie die Kosten übernimmt und auf die Miete umlegt. Und im Notfall bleibt noch das Sozialamt.
Kann eine Förderung nachträglich beantragt werden?
Nein. Man sollte auf jeden Fall auf die Genehmigung warten. Wenn es schnell gehen muss, kann man sich eine Vorabgenehmigung geben lassen. Diese ersetzt aber nicht die Entscheidung über den Antrag. Es kann noch immer sein, dass der Antrag abgelehnt wird.
Werden nur Umbauten in den eigenen vier Wänden gefördert?
Nein. Es werden auch die Umbauten in Mietwohnungen gefördert.
Was ist zu beachten, wenn man zur Miete wohnt?
Auf jeden Fall sollte man sich die Erlaubnis des Vermietenden holen. Am Besten immer alles schriftlich. Auch sollte man sich bestätigen lassen, dass ein Rückbau bei Auszug nicht erforderlich ist. Das ist nicht immer einfach, insbesondere dann nicht, wenn die Maßnahmen außerhalb des Wohnraums sind. Beispielsweisen im Fall eines Treppensitzliftes im Flur zur Wohnung. Hier kann ein Rückbau gefordert werden.
Wo findet man Beratung?
In Wohnraumberatungsstellen, die es aber leider noch nicht flächendeckend im gesamten Bundesgebiet gibt. Eine Auflistung der Stellen finden Sie auf unserer Seite https://www.online-wohn-beratung.de/wohnungsanpassung-barrierefrei-(um-)-bauen/wichtiges-fuer-mieter-eigentuemer-und-bauherren/wohnberatungsstellen/. Pflegestützpunkte, kommunale Seniorenberatungsstellen und Selbsthilfegruppen bieten aber auch Beratungen an. Und wer im Eigentum wohnt kann sich auch an Verbände wie zum Beispiel „Haus und Grund“ wenden. In aller Regel bieten diese eine Beratung an. Auch wenn es um das Ausfüllen von Anträgen geht.
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