Neu seit dem 01.10.2017 - Entlassmanagement – Alles, was Sie wissen müssen

Raus aus dem Krankenhaus heißt nicht immer vollständig genesen.

Etwa jeder Zehnte benötigte nach der Entlassung eine medizinische Anschlussversorgung, so das Statistische Bundesamt.

Um eine lückenlose Behandlung sicherzustellen, wurde zum 01. Oktober 2017 ein Entlassmanagement verpflichtend eingeführt.

Alle Kliniken müssen seither für Patienten, die stationär, teilstationär oder mit stationsäquivalenten Leistungen behandelt wurden, die anschließende medizinische Versorgung nach klar geregelten Verantwortlichkeiten und verbindlichen Standards organisieren.

Anschlussversorgung sichergestellt

„Bisher mussten Patienten, die weiter behandelt werden mussten, kurz nach der Entlassung schon wieder zu einem niedergelassenen Arzt, damit dieser die medizinische Anschlussversorgung übernimmt. Das war nicht nur für die Patienten, sondern oftmals auch die Angehörigen mit einem erheblichen Zusatzaufwand verbunden,“ weiß Kerstin Berger von famPLUS.

Sie ist davon überzeugt, dass das Entlassmanagement jetzt Patienten sowie Angehörige entlastet. Noch während sich der Patient bzw. die Patientin im Krankenhaus befindet, müssen die behandelnden Ärzte festlegen, welche Unterstützung nach der Entlassung benötigt wird – sofern der Patient oder die Patientin dies wünscht.

Hat der Patient dem Entlassmanagement zugestimmt, wird von Seiten des Krankenhauses der neue oder geänderte Versorgungsbedarf für die folgenden Bereiche mit der jeweiligen Krankenkasse geregelt: Pflege, häusliche Versorgung, häusliche Krankenpflege, Haushaltsmittel, Rehabilitation, Hilfsmittel, sowie genehmigungspflichtige Leistungen für die erforderlichen Anschlussversorgung.

So wird sichergestellt, dass bereits zum Zeitpunkt der Entlassung alle relevanten Informationen bei den weiterbehandelten Ärzten, Therapeuten, Rehabilitätionseinrichtungen oder Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten vorliegen. Selbstverständlich immer unter Einhaltung des Datenschutzes.

Verordnungen durch Klinikärzte

Damit auch die medikamentöse Versorgung sichergestellt ist, können Klinikärzte seit dem 01. Oktober 2017 für bis zu sieben Tage Arznei-, Verbands, Heil- und Hilfmittel, sowie häusliche Krankenpflege und Soziotherapie verordnen. Allerdings nur die kleinste Packung (Größe N1) und es gelten für sie die gleichen Vorgaben wie für Vertragsärzte. Das heißt, dass sie unter anderem zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet sind. Darüber hinaus können sie für bis zu einer Woche eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Versorgung im häuslichen Umfeld

„Können Patienten sich nach der Entlassung nicht selbst versorgen, muss auch hier das Krankenhaus bzw. die Rehabilitationseinrichtung unterstützen,“ sagt Berger. Die jeweiligen Ansprechpartner können an der Telefonzentrale der stationären Einrichtung erfragt werden oder im Internet recherchiert. Da es aber immer mal schwierig sein kann, die zuständigen Ansprechpartner zu erreichen, rät sie Angehörigen: „Schicken Sie ein Fax an die zuständige Person und informieren Sie darüber, dass die Pflege im häuslichen Bereich nicht sicher gestellt werden kann. Am besten mit der Bitte um einen Rückruf. Sie können aber auch der behandelnden Ärztin oder der Stationsschwester Bescheid geben und um Unterstützung bitten.“

Geht es um die Organisation des Sozialdienstes, die Pflege- oder Patientenüberleitung sind die Krankenkassen gefragt. Sie müssen sicherstellen, dass während der Geschäftszeiten immer qualifizierte Ansprechpartner telefonisch erreichbar ist.

Um eine lückenlose Versorgung auch im häuslichen Umfeld zu garantiert, rät die Expertin von famPLUS folgende Punkte vor der Entlassung aus dem Krankenhaus zu klären:

  • Ist der Transport des Patienten aus dem Krankenhaus nach Hause organisiert?
  • Ist die Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld ab dem Entlassungstag sichergestellt?
  • Wenn nein, können Sie die Pflege und Betreuung durch beispielsweise einen Pflegedienst organisieren?
  • Ist die Finanzierung der Pflege geklärt?

Gut zu wissen: Für Patienten mit einem Pflegegrad gibt es finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten durch die Pflegekasse oder das Sozialamt.

  • Sind die benötigten (Pflege-)Hilfsmittel wie zum Beispiel Pflegebett, Inkontinenzmaterial oder Rollator bereits vorhanden? Wer kann Sie beim Umgang mit diesen Hilfsmitteln beraten?
  • Werden weitere Hilfsangebote wie zum Beispiel „Essen auf Rädern“ oder ein Hausnotruf benötigt?

Für den Tag der Entlassung rät sie:

  • Achten Sie darauf, dass ein (vorläufiger) Entlassungsbrief mitgegeben wird. Dieser ist für den weiterbehandelnden Art wichtig und enthält darüber hinaus die Information darüber, welche Medikamente Sie bzw. Ihr Angehöriger benötigt. Sollten neue Medikamente benötigt werden, sollten Sie sofort zum Hausarzt gehen und sich ein Rezept ausstellen lassen. Ist der Hausarzt nicht zu erreichen, können die Krankenhausärzte die Medikamente bis zum nächsten Werktag aushändigen. 
  • Sollte eine häusliche Krankenpflege notwendig sein, kann das Krankenhaus diese für bis zu sieben Tagen verordnen.
  • Sollten Sie (Pflege-)Hilfsmittel benötigen, sollten Sie sich spätestens jetzt die Verordnung aushändigen lassen.
  • Lassen Sie sich die Verordnung über die Behandlungspflege geben, damit Sie wissen, wie die Medikamente verabreicht und ggf. der Verband gewechselt werden müssen.
  • Vereinbaren Sie möglichst zeitnah die Termine für die Nachuntersuchungen.

„Immer wieder kommt es trotz bestmöglicher Organisation noch zu unerwarteten Herausforderungen,“ kann Berger aus Ihrer Erfahrung heraus berichten. „Dann kommen wir von famPLUS ins Spiel und helfen zum Beispiel bei der Beantragung von Pflegeleistungen bzw. Höherstufung, Vorbereitung auf die MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) Begutachtung, Umstellung von vorhanden Pflegeleistungen, Pflegegeld-Pflegesachleistung-Kombinationsleistungen, aber auch bei der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst oder stationären Pflegeeinrichtung z.B. für eine Kurzzeitpflege.“

 

famPLUS - Gemeinsam für Ihr persönliches PLUS!

Wir beraten Sie individuell rund um das Thema Pflege und Vorsorge sowie zur Organisation der Versorgung in Ihrer Region. Sie können uns unter 089/8099027-00 jederzeit erreichen. Unsere Beratung steht allen Mitarbeitern unserer Kooperationspartner zur Verfügung.

 

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