Kostenübernahme für Privatkita
Ein Urteil, das aufhorchen lässt: In einem Musterprozess wurde jetzt die Stadt München dazu verurteilt, einer Familie die Kosten für eine teure Privatkita zu erstatten.
Die Stadt war ihrer gesetzlichen Verpflichtung, einen Kitaplatz zu stellen, nicht nachgekommen. Im konkreten Fall hatte eine Familie ihren Bedarf für die Betreuung eines unter 3 -Jährigen Ende September 2013 angemeldet, woraufhin die Stadt München bis zum 1. April 2014 für einen Betreuungsplatz hätte sorgen müssen.
Das zuständige Amt hatte daraufhin mehrere Plätze bei Tagesmüttern angeboten, die dem Bedarf der berufstätigen Mutter (einer Zahnärztin) nicht gerecht wurden – die Betreuungszeiten stimmten für sie nicht, die Tagesmütter waren zu weit weg. Eine Entfernung von 30 Minuten mit der U-Bahn sei ebenso wenig zumutbar wie der Kauf eines Autos oder die Nutzung von Car-Sharing-Angeboten, urteilte der Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich bereits in zweiter Instanz mit dem Fall befasste.
Der Jugendhilfeträger sei “nicht in die Puschen gekommen” und habe seine Pflichten verletzt, begründete der Richter der Außenstelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in Ansbach seine Entscheidung. Bei den angebotenen Tageseltern-Plätzen habe es sich um “ein sogenanntes Friss oder Stirb-Angebot” gehandelt. Vom “Idealbild fußläufige Erreichbarkeit” seien alle 6 Ersatzangebote der Stadt weit entfernt gewesen. Deswegen soll die Stadt München die Differenz zwischen dem Höchstbetrag, der in einem städtischen Kindergarten zu entrichten wäre (400 €) und dem tatsächlich gezahlten Betrag in der Privatkrippe (1380 €) für mehrere Monate erstatten, nämlich bis zu dem Termin, zu dem die Stadt der Familie einen Platz in einer städtischen Kita angeboten hatte, dem 1. Juli 2014.
Die Stadt München hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen und das Urteil anzufechten. Dann wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die endgültige Entscheidung treffen, und der werden sämtliche städtischen Jugendämter mit Bangen entgegensehen. Wenn dieses Urteil Bestand hat, dann kommen große Haushaltsrisiken auf die Kommunen zu, weil sich mehr Eltern entscheiden könnten, gegen ihre Stadt wegen eines nicht passenden oder nicht vorhandenen Betreuungsplatzes zu klagen.
Außerdem würde der Druck auf die Kommunen steigen, rasch weiter am Kita-Ausbau zu arbeiten, der in den vergangenen Jahren zwar bereits mit Hochdruck betrieben wurde, aber vielerorts der Nachfrage immer noch weit hinterherhinkt. Denn obwohl seit dem 1. August 2013 laut Gesetz alle Kinder ab dem 1. Geburtstag ein Recht auf einen Kitaplatz haben, kann dieser in vielen Städten nicht für alle Familien gestellt werden. Bisher gaben sich die meisten Eltern, die leer ausgegangen waren, damit zufrieden, auf der Warteliste zu stehen oder lange Wege für die Betreuung durch Tageseltern in Kauf zu nehmen. Das könnte sich zukünftig ändern.
Hintergrundinfo: Das statistische Bundesamt vermeldete vergangene Woche einen Rekord - rund 721.000 Kinder unter drei Jahren waren im März 2016 in Betreuung durch Tageseltern oder Kitas. Das sind knapp 4% mehr als im Vorjahr. Trotzdem ist der Bedarf an Betreuungsplätzen noch nicht gedeckt und steigt in vielen Städten kontinuierlich weiter an.