Startschuss für mehr Zuschuss?! - Pflegereform 2022
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Im Juni 2021 ist sie vom Bundestag beschlossen worden: die neue Pflegereform. Was ändert sich damit? Welche neuen Beträge stellt die Pflegekasse damit bereit? Der Vortrag klärt über die Pflegereform 2022 auf und gibt einen Überblick zu den ab 1. Januar 2022 geltenden Leistungen der Pflegeversicherung.

Das entsprechende Gesetz sieht unter anderem vor, dass Heimbewohner*innen finanziell entlastet und Pflegekräfte besser bezahlt werden sollen. Erfahren Sie hier die wichtigsten Veränderungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen, also die Beträge für den ambulanten Pflegedienst, und für die Kurzzeitpflege werden ab 01.Januar 2022 angehoben.
  • Durch einen höheren Zuschuss zu den Pflegekosten im Heim sollen Bewohner:innen ab 01.Januar 2022 finanziell entlastet werden.
  • Erstattungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung können unter bestimmten Bedingungen auch noch nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden.
  • Neu: Es besteht ein Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus, wenn die Versorgung einer pflegebedürftigen Person nicht anders sichergestellt werden kann.