Eine gute Vorbereitung bringt Erfolg!
Aufgrund der steigenden Corona Infektionen wurden Anfang November neue Kontaktbeschränkungen beschlossen. Das erhöhte Risiko zeigt auch Auswirkungen auf die persönlichen Hausbesuche zur Einstufung oder Höherstufung in einen möglichen Pflegegrad durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Wie im Frühjahr finden die Begutachtungen nun mit wenigen Ausnahmen bis voraussichtlich 31. März 2021 telefonisch statt. Dabei ist die Vorbereitung auf diesen Termin äußerst wichtig und kann sich auf die spätere Begutachtung positiv auswirken.
Wie läuft die telefonische Begutachtung ab?
Zuerst stellt der Betroffene/der Bevollmächtigte, wie auch bei der Begutachtung vor Ort, einen Antrag bei der Pflegekasse. Diese beauftragt den MDK/ MEDICPROOF mit einer Begutachtung. Anschließend erhalten Versicherte und Pflegepersonen einen Termin vom MDK. Am Tag des angekündigten Termins führt der Gutachter mit dem Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen ein strukturiertes Telefoninterview durch. Hierfür erhält der Versicherte vorab einen Fragebogen. Dieser soll dabei unterstützen und helfen, sich auf die Begutachtungssituation vorzubereiten. Die Einstufung in den Pflegegrad erfolgt dann auf der Grundlage der sowohl bereits vorhandenen Informationen (u.a. Arztbescheinigungen, Medikamentenpläne) als auch aus den Informationen des geführten Telefoninterviews.
Beispiel für einen Fragebogen des MDK.
Wer sollte am Telefoninterview teilnehmen?
Im besten Falle sollte die pflegebedürftige Person, wenn möglich, das telefonische Interview nicht alleine führen. Pflegepersonen und/oder Angehörige können die bestehenden Einschränkungen des Pflegebedürftigen oftmals genauer und umfassender schildern. Das betrifft insbesondere Menschen mit geistigen Einschränkungen. Sollten Sie als Begleitperson zum angegebenen Termin keine Zeit haben, haben Sie die Möglichkeit, diesen zu verschieben.
Wie können Sie sich auf eine telefonische Begutachtung vorbereiten?
Bei der Begutachtung eines Pflegegrads soll der Grad der Selbstständigkeit herausgefunden werden:
- Wir empfehlen, den Antrag auf Pflegegrad möglichst zeitnah einzureichen.
- Eine gründliche Vorbereitung ist sowohl bei der persönlichen als auch bei der telefonischen Begutachtung von Vorteil
- Des Weiteren hilft es wichtige Dokumente, wie beispielsweise Krankenakte, Diagnosen und Arztbriefe zu sammeln und dem Begutachter vorzulegen.
- Außerdem ist es wichtig, sich Gedanken zu dem zugeschickten Fragebogen des MDK/MEDICPROOF zu machen!
- Durch den Online-Pflegegradrechner kann man sich ebenfalls sehr gut auf die Begutachtung vorbereiten und sieht, welche Themen relevant sind und welche Lebensbereiche begutachtet werden. Zudem kann man das Ergebnis des Pflegegradrechners mit in die telefonische Begutachtung nehmen.
- Unter diesem Link finden Sie den famPLUS Pflegegradrechner.
Haben Sie die jährlichen Leistungen der Pflegeversicherung bereits in Anspruch genommen?
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und somit laufen auch einige Pflegegelder der Pflegeversicherung aus.
Verhinderungspflege
Wenn Sie als private Pflegekraft oder als Angehörige/r einen pflegebedürftigen Menschen zuhause pflegen, dann haben Sie Anspruch auf Ersatzpflege bei Erkrankung, einer Pause aus der Pflege oder Urlaub, wenn Sie die häusliche Pflege übernommen haben. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten in Höhe von bis zu 2418,00 Euro. Sie können dabei eine tageweise oder stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Tipp: Auch direkte Angehörige können hier eine Aufwandsentschädigung und die Fahrtkosten mit der Pflegekasse abrechnen. Dies ist sogar 4 Jahre rückwirkend möglich.
Entlastungsbetrag
Es stehen 125,- Euro/ Monat und somit 1500,- Euro/Jahr zur Verfügung. Nicht in Anspruch genommene Beiträge für zurückliegende Monate können somit auch nach dem Sparbuch-Prinzip in den Folgemonaten, bzw. im folgenden Kalenderhalbjahr verwendet werden. Die Leistungen von 2020 verfallen am 30.06.2021.
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
- Leistungen der Kurzzeitpflege (etwa für Kost & Logis)
- Verhinderungspflege
- Haushaltshilfe (Reinigung, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste, Botengänge)
- Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern (z.B.: Begleitung bei Arztbesuchen, gemeinsamer Besuch auf dem Friedhof)
- Inanspruchnahme von Pflegebegleitern (Sie unterstützen pflegende Angehörige bei der Betreuung)
Hier finden Sie eine Übersicht, welche Leistungen bis Dezember 2020 gelten.