Autofahren und Demenz: Wann es Zeit für die Bremse ist!
Demenzerkrankte fühlen sich gekränkt und beleidigt, erzählt man ihnen, sie seien nicht mehr fahrtauglich. Doch was so schmerzhaft trifft, ist existentiell für die Sicherheit des Erkrankten Person wie auch für Verkehrsteilnehmer. Was können Angehörige tun?
Eine Demenzerkrankung kann für Betroffene erschütternd sein. Die Verwirrung nimmt zu. Die Vergesslichkeit wird stärker. Und mit der fortschreitenden Krankheit nehmen die sonst so selbstverständlichen Fähigkeiten ab. Ein gravierendes Beispiel ist das Autofahren. Hier geht es nicht nur um das Leben des Fahrers, sondern auch um andere Verkehrsteilnehmer. Doch die Einsicht und Vernunft zu haben, den Autoschlüssel abzugeben, ist gar nicht mal so leicht. Das wissen Erkrankte und das merken deren Angehörige. Wir verraten, was deutliche Anzeichen für den Verlust von Fahrvermögen sind und wie es Demenzkranken leichter gemacht werden kann, auf die Bremse zu treten.
Kein Autofahren mehr – das tut weh
Beim Thema Autofahren und Demenz gibt es eigentlich keine zwei Meinungen. Dennoch liegt die Betonung auf dem Wort „eigentlich“. Denn während Angehörige längst sagen würden, dass jetzt Schluss mit Fahren ist, währen sich Demenzerkrankte häufig strikt gegen diese Einschätzung. Kein Wunder. Nicht mehr Autofahren zu dürfen bedeutet ein gravierender Entzug von Autonomie und Unabhängigkeit. Und trotzdem entsteht hier eine Gefahr, die nicht nur die eigene Gesundheit gefährdet, sondern auch die von anderen. Hinzu kommen Themen wie Haftung und Versicherung im Falle von Verkehrsunfällen, die vor allem durch die Demenz entstanden sind.
Woran erkennt man ein eingeschränktes Fahrvermögen durch Demenz?
- Der Orientierungssinn wird schlechter, Verfahren häuft sich.
- Die Konzentration nimmt ab.
- Stress führt schneller zu Verunsicherung, Nervosität und Angst.
- Das Reaktionsvermögen verlangsamt sich.
- Verkehrsschilder werden übersehen oder falsch gedeutet.
- Verkehrsregeln, z.B. Blinken oder Vorfahrt, werden missachtet.
- Der Autofahrer zeigt plötzlich übertriebenes oder sogar aggressives Verhalten.
- Verkehrsteilnehmer werden zu spät gesehen oder missachtet.
- Brems- und Gaspedal sowie Kupplung werden verwechselt.
- Für neu entstandene Blechschäden gibt es keine Erklärung.
Oftmals sind die Diskussionen müßig
Wenn diese Beschreibungen auf den Fahrstil der erkrankten Person zutreffen, ist es Zeit zu handeln. Am allerbesten ist es natürlich, der Demenzerkrankte hat von selbst die Einsicht, den Schlüssel abzugeben. Oder er lässt sich durch gutes Zureden und vernünftige Argumente der Angehörigen überzeugen. Denn dann ist es eine eigens getroffene Entscheidung und dessen Würde bewahrt. In vielen Fällen ist es jedoch so, dass diese Einsicht fehlt. „So’n Quatsch, ihr spinnt wohl.“ Und die Diskussion ist beendet. Was können Angehörige noch tun, um Demenzerkrankte möglichst freiwillig zu einem Sinneswandel zu bewegen?
Schlagen Sie einen offiziellen Test über die Fahrtauglichkeit vor
Der TÜV bietet einen sogenannten Fitness-Check an, der die Fahrtauglichkeit von Personen überprüft. Er besteht aus einem Reaktionstest sowie aus einem Gespräch mit einem Psychologen und einem Arzt. Auch private Fahrschulen und der ADAC bieten solche Tests an. So kann schwarz auf weiß gezeigt werden, wie es um die Fahrtauglichkeit steht. Achtung: Selbst bei einem positiven Ergebnis sollte hier weiter beobachtet werden. In wenigen Wochen kann es schon wieder anders aussehen.
Zeigen Sie Alternativen auf
Lassen Sie die erkrankte Person nicht ohne Auto stehen. Schlagen Sie vor, wie die Person weiterhin mobil bleiben kann. Zum Beispiel durch öffentliche Verkehrsmittel, mit dem Fahrrad, dem Taxi oder mit Ihrer Hilfe, wenn die Zeit es zulässt. Außerdem bieten Supermärkte häufig attraktive Liefermöglichkeiten an. So ist das Thema Einkauf zukünftig kein Thema mehr.
Verweisen Sie auf Sicherheit und Schutz der anderen
„Na klar, du selbst hast keine Angst, dass dir etwas passiert. Aber ganz ehrlich, einen Blechschaden kann man reparieren lassen. Ein überfahrenes Kind nicht.“ Erklären Sie eindringlich, was alles bei einem Unfall passieren kann.
Verdeutlichen Sie die Konsequenzen durch Versicherung und Haftung
Sollte es tatsächlich zu einem Verkehrsunfall kommen, stehen generell auch Demenzerkrankte unter Versicherungsschutz. Sollte allerdings nachgewiesen werden können, dass der Unfall explizit aufgrund der Demenz entstanden ist, wird die Versicherung sich den Schaden vom Verursacher ersetzen lassen.
Wann Sie rechtlich verpflichtet sind, das Autofahren zu verbieten
Wenn Sie als Angehöriger eine Aufsichtspflicht nach § 832 BGB haben und demnach rechtlicher Betreuer des Patienten sind, sind Sie rechtlich verpflichtet, das Autofahren zu verbieten. Andernfalls haften Sie persönlich für entstandene Schäden.
Professionelle Hilfe entlastet und kann von außen wirken
Wir wissen um die Brisanz dieses Thema, und wie sehr Demenzerkrankte wie auch deren Angehörige in Konflikt geraten, sobald es zum Thema Autofahren und Demenz und den damit verbundenen Gefahren kommt. Daher unser Angebot: Wenden Sie sich deshalb gerne an famPLUS, wenn Sie das Gefühl haben, alleine und mit Gesprächen nicht mehr weiterzukommen. Wir beraten Sie vertrauensvoll zu allen Möglichkeiten.
von Jana Lorenz
Filmtipp zum Thema Autofahren und Demenz
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