Kita-Streik – die wichtigsten Fragen und Antworten für Eltern

+++ Update vom 24.09.2015 +++

Verdi Chef Bsirske kündigt Streiks ab Mitte Oktober an

Beim Bundeskongress der Gewerkschaft Verdi in Leipzig am 23.09.2015 kündigte der mit 88,5 % wiedergewählte Chef Bsirske eine "massive Eskalation" der Streiks in kommunalen Kitas mit "hohen Belastungen für Eltern, Arbeitgeber und die Streikenden" an. Diese können schon im Oktober stattfinden, und diesmal unangekündigt und unberechenbar sein, wie Verdi Sprecher Schischefky bereits im September sagte. Damit steht eine neue Zuspitzung des Streiks an.

+++ Ende Upate vom 24.09.2015 +++

 

+++ Update vom 13.08.2015 +++

Tarifgespräche weiter ohne Einigung - Streiks ab Mitte September wahrscheinlich

Arbeitgeber und Gewerkschaft gingen heute nach ergebnislosen Verhandlungen auseinander. Ver.di werde jetzt mit der Vorbereitung von neuen Streiks beginnen, sagte Gewerkschaftschef Bsirske heute nach den Gesprächen in Offenbach.

+++ Ende Upate vom 13.08.2015 +++

 

+++ Update vom 10.08.2015 +++

Schlichtung gescheitert: erneute Streiks in städtischen Kitas möglich

Die Mitglieder der Gewerkschaft VERDI haben den Schlichterspruch (mit fast 70 % der Stimmen) mehrheitlich abgelehnt. Ob es zu neuen Streiks kommt, entscheidet sich ab dem 13.08.2015, wenn die Tarifgespräche in Offenbach wieder aufgenommen werden.

+++ Ende Update vom 10.08.2015 +++

 

+++ Update vom 19.05.2015 +++

Kita Streit geht weiter

Auch in der zweiten Streikwoche der kommunalen Einrichtungen zeichnet sich kein Ende des Ausstands ab: Bundesweit werden weiterhin städtische Kindertagesstätten bestreikt. Es sieht momentan danach aus, als blieben die Kitas noch bis nach Pfingsten geschlossen.

Von München bis Hamburg suchen Eltern nach Betreuungsalternativen – wer Glück hat, kann über den Arbeitgeber Notfallbetreuung in Anspruch nehmen. Andere Eltern versuchen, sich privat zu organisieren, was einerseits durch die Kurzfristigkeit des Streiks, andererseits durch die unsichere Streikdauer sehr schwierig ist.

Die gute Nachricht ist: Mitarbeiter der von famPLUS betreuten Firmen erhalten schnell und kompetent Betreuungsvorschläge und können beruhigt zur Arbeit gehen!

+++ Ende Upate vom 19.05.2015 +++

Die Gewerkschaften haben ab dem 8. Mai zu unbefristeten Streiks für die Beschäftigen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst aufgerufen. Was bedeutet das für Mütter und Väter? Die wichtigsten Antworten auf die Fragen, die sich vor allem berufstätige Eltern nun stellen.

Ab wann muss mit weiteren Streiks gerechnet werden?

Mehrere Gewerkschaften haben ab Freitag, dem 8. Mai zum unbefristeten Streik aufgerufen. Erzieherinnen und Erzieher in den kommunalen Kindertagesstätten, Horten, Ganztagsschulen und Heimen sind zum Streik aufgerufen. Auch Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen der Jugendzentren, der Schulsozialarbeit und im allgemeinen Sozialdienst sowie Beschäftigte in Einrichtungen der Behindertenhilfe werden die Arbeit niederlegen. Insgesamt sind bundesweit über 240.000 Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst tätig.

Wie lange wird der Streik dauern?

Die bisherigen Verhandlungen sind gescheitert. Sollten die Arbeitgeber nicht weiter auf die Forderungen der Gewerkschaften eingehen, so kann sich der Streik auch über Pfingsten hinaus hinziehen, auf unbestimmte Zeit. Das erklärt die Gewerkschaft Ver.di in einer Mitteilung.

Was sind Ziele des Streiks?

Gefordert wird eine Aufwertung der Berufe. Dazu gehören mehr Personal, mehr Zeit für Vor- und Nachbereitung, die Anerkennung von Berufserfahrung bei Arbeitgeberwechsel und eine höhere Einstufung in den Entgeltgruppen. Diese höhere Einstufung würde eine Gehaltserhöhung von durchschnittlich zehn Prozent bedeuten. Damit wäre der Beruf wieder attraktiver, betont die Gewerkschaft GEW. Die Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) wehren sich gegen diese Forderungen, denn damit kämen auf die Kommunen Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro pro Jahr zu.

Welche Kindertagesstätten sind betroffen?

Bestreikt werden die Kitas in Deuschland, die von der öffentlichen Trägern unterhalten werden. Das sind ingesamt etwa 17.500 Kitas, in denen rund 1, 8 Millionen Kinder betreut werden, so der Spiegel. Ab dem 8. Mai werden die ersten Einrichtungen bestreikt. Die Gewerkschaft Ver.di informiert für jedes Bundesland. In einigen Städten gibt es bereits Hotlines für betroffene Eltern. Am besten direkt in der eigenen Kindertagesstätte und bei deren Träger erkundigen, ob und wann gestreikt wird und nachfragen, ob es eine Notbetreuung gibt.

Und wer betreut dann unser Kind?

In einigen Kitas wird Notbetreuung angeboten, in einigen Kommunen wird es eine zentrale Anlaufstelle geben. Ansonsten müssen Mütter und Väter die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren. Nur wenn die Arbeitsniederlegung sehr kurzfristig angekündigt wird, gibt es eine Ausnahme und § 616 S. 1 BGB wird wirksam: „Wenn der Streik nicht angekündigt wurde und eine alternative Betreuung nicht machbar ist, haben Eltern einen Anspruch auf Lohnfortzahlung“, sagt Nathalie Oberthür, Rechtsanwältin und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAVD). Dieser “Freistellungsanspruch” besteht aber nur, wenn Eltern sich aktiv um alternative Betreuungsmöglichkeit bemüht haben. Wenn weder Nachbarn, Freunde, Omas oder Babysitter einspringen können, so gilt Freistellung von bis zu fünf Tagen als angemessen, meint Rechtsanwältin Sandra Runge auf ihrem Blog “Smart Mama“.

Worauf ist bei Sonderurlaub zu achten?

Streikbedingte Schließtage von der Einrichtung sollte man sich unbedingt schriftlich bestätigen lassen, vor allem, dass es keine mögliche Ersatzbetreuung gibt. Mütter und Väter haben einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung, da ihre Betreuungspflicht als Eltern über der aus dem Arbeitsvertrag resultierenden Pflicht zu arbeiten steht. Zunächst sollte mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, ob es möglich ist, im Homeoffice zu arbeiten oder den Dienst mit Kollegen zu tauschen. Wichtig ist es, den Arbeitgeber so schnell wie möglich zu informieren. Auch ein Sonderurlaub muss genehmigt werden, sonst droht eine Kündigung.

Kann ich mein Kind nicht einfach mit zur Arbeit nehmen?

Es gibt Betriebe, die das ausdrücklich anbieten. Ein Recht darauf haben Eltern aber nicht. Mehrere betroffene Eltern könnten sich auch zusammenschließen und gemeinsam eine Betreuung im Betrieb organisieren, wenn die Räume zur Verfügung gestellt werden.

Bekomme ich weniger Gehalt, wenn ich zu Hause bleibe?

Der § 616 mit Anspruch auf Lohnfortzahlung fasst nur, wenn der Streik kurzfristig angesetzt wird. Das gilt aber eher nicht für die Streiks ab kommender Woche. Auch wenn der Streik länger andauert, entfällt der Anspruch. Das Gesetz sei an dieser Stelle ziemlich eindeutig, sagt Arbeitsrechtler Medem im Spiegel. "Wenn es zu lange dauert, fällt die Lohnfortzahlung insgesamt weg."

Kann ich meine Kita-Beiträge zurückfordern?

Streiks sind höhere Gewalt, dies ist meist vertraglich geregelt. Trotzdem sollten Eltern versuchen, von den Kommunen die ihnen entstandenen Kosten für zusätzliche Betreuung und Lohnausfall zurück zu bekommen. Die Juristin Nina Straßner erklärt: “Nur wenn die Eltern ihre Tagessätze der Betreuungsgebühren und das anteilige Essengeld bei den Trägern der Kindergärten zurückfordern, entsteht ein finanzieller Druck bei den kommunalen Arbeitgebern.” Wer die Gebühren an Streiktag widerspruchslos zahle, “schenke” damit indirekt den Kommune Geld und unterstütze so ungewollt die Seite der Arbeitgeber. Ein Musterbrief für Eltern ist ihrem Blog zu finden.

Warum wird zu Lasten von berufstätigen Eltern gestreikt?

Die Gewerkschaft GEW erklärt: „Familien müssen vor allem wissen: Sie sind vom Streik betroffen, aber er richtet sich nicht gegen sie!“ Eine Aufwertung des Berufes käme auch den Kindern und Familien zu gute, die auf die Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes angewiesen sind. Der Verband berufstätiger Mütter e.V. kritisiert, dass weder Gewerkschaften noch Kommunen Eltern konkrete Angebote zur Entlastung machen. Mit der finanziellen und beruflichen Belastung stünden Eltern allein da.

Wie können Eltern die Anliegen der Erzieher und Erzieherinnen unterstützen?

Die Forderung, man solle doch seine Kinder ins Rathaus bringen, hat laut GEW durchaus Sinn. „Wenn die Verantwortlichen in der Kommune spüren, dass der Ausfall der Kita auch ihr Tagesgeschäft lahmlegt, wächst der Druck zu reagieren.“ Die Bundeselternvertretung (BEVKi) ruft zum fröhlichen Spielen in Rathausfluren auf und erklärt sich mit den Streikenden solidarisch.

Die Elternvertreter betonen ausdrücklich, dass es bei den Streiks nicht gegen Eltern, sondern „sondern gegen die kommunalen Arbeitgeber_innen“ gehe. Konkret könnten Eltern mit Versammlungen, Pressemittungen und Protestbriefen helfen. Eine Vorlage für eCards gibt es bei Ver.di. Am 11. Mai, dem Tag der Kinderbetreuung sollten Eltern versuchen Dankes-Aktion für die Erzieher vor Verwaltungen und Rathäusern initieren. Mehr Infos gibt für Eltern gibt es auch in einer Facebookgruppe.

 

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