Experteninterview: Autofahrdienste der Kinderfrau

Darf die Kinderfrau meine Kinder mit dem Auto mitnehmen? Was ist, wenn etwas passiert?

famPlus im Gespräch mit Arbeitsrechtsexpertin Manuela Obert. Manuela Obert hat eine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Kirchseeon bei München. Sie ist Mutter von zwei Kindern und in Vollzeit berufstätig. Zudem ist Sie als Rechtsexpertin beim Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) zuständig für arbeitsrechtliche Fragen im Rahmen der rechtlichen Erstberatung von Mitfrauen. Die rechtlichen Aspekte der Kinderbetreuung kennt sie daher nicht nur als Juristin sondern auch aus eigener Erfahrung sehr gut.

Frau Obert, was muss ich beachten, wenn die Kinderfrau meine Kinder mit dem Auto irgendwohin fährt? 

Manuela Obert: Grundsätzlich stellt sich hier die Frage: Nimmt die Kinderfrau dafür Ihr Auto oder ihr eigenes? Ich empfehle, die Kinderfrau mit ihrem eigenen Auto fahren zu lassen. Das kennt sie gut. Da gibt es keine Probleme beim Einparken. Und wenn sie einen Unfall verursacht, ist zumindest schon mal klar, dass sie für den Schaden am Auto verantwortlich ist. Allerdings sollte sie unbedingt eine Insassenversicherung abschließen. Diese greift auch, wenn sie den Unfall verschuldet. Und sie schützt sie im Falle einer Schadensersatz- oder Schmerzensgeldklage.

Wo kann die Kinderfrau eine Insassenversicherung abschließen?

Manuela Obert: Die meisten Kfz-Versicherer bieten eine Insassenversicherung an. 

Wie rechnet man die Autofahrten am besten ab?

Manuela Obert: Kurze Strecken würde ich monatlich pauschal vergüten. Oder ich würde der Kinderfrau alle drei Monate eine Tankfüllung bezahlen. Treffen Sie mit Ihrer Kinderfrau diesbezüglich eine mündliche Vereinbarung.

Was tun, wenn die Kinderfrau kein eigenes Auto hat?

Manuela Obert: Wenn die Kinderfrau Ihr Auto für Fahrten mit den Kindern benutzt, müssen Sie daran denken: Wenn die Kinderfrau den Unfall verursacht, haftet Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nur für Schäden am gegnerischen Auto. Es sei denn, Sie schließen eine Vollkasko-Versicherung ab. Diese übernimmt auch die Schäden am eigenen Pkw. Je nachdem, wie der Unfall passiert ist, ob die Kinderfrau grob fahrlässig gehandelt hat indem sie z.B. während der Fahrt mit dem Handy telefonierte, können Sie natürlich Gegenansprüche an die Kinderfrau stellen. 

Tritt in diesem Fall die Haftpflichtversicherung der Kinderfrau in Kraft?

Manuela Obert: Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Kinderfrau übernimmt nur Schäden, die vom versicherten Pkw ausgegangen sind – also Nein.

Was ist, wenn die Kinder bei einem Unfall zu Schaden kommen?

Manuela Obert: Fährt die Kinderfrau mit dem eigenen PKW und hat sie eine Insassenversicherung abgeschlossen, so kommt diese dafür auf. Ohne Insassenversicherung haftet die Kinderfrau privat. Das gilt für Krankenhaus- und Behandlungskosten, ebenso wie für Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche.

Kann die Kinderfrau auch fremde Kinder mit dem Auto mitnehmen?

Manuela Obert: Wenn sie eine Einverständniserklärung der Eltern dieser Kinder hat, kann sie das tun. Fahrten mit dem Auto können generell sehr nützlich sein. Sprechen Sie mit Ihrer Kinderfrau die Fahrten mit allen Eventualitäten durch und überlassen Sie nichts dem Zufall. Es ist auch völlig in Ordnung, ihr klare Arbeitsanweisungen für die Autofahrten zu geben, wie z.B. nicht telefonieren, keine laute Musik, keine fremden Personen oder eigene Familienangehörige mitnehmen, sich genau an die Verkehrsvorschriften, auch an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Eventuell können Sie die notwendigen Fahrten mit Ihrer Kinderfrau auch zu Beginn gemeinsam machen und Sie setzen sich auf den Beifahrersitz. Dann bekommen Sie ein Gefühl dafür, wie Ihre Kinderfrau Auto fährt und ihre Kinderfrau lernt den Weg kennen.

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Rechtsanwaltskanzlei Manuela Obert

www.kanzlei-Obert.de

Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM)

http://vbm-online.de/

 

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