Leistungen der Pflegeversicherung steigen: Diese Änderungen gibt es 2025

Pflege ist teuer. Obwohl die Pflegeversicherung für einige Leistungen bei Pflegebedürftigen zahlt, so reicht das Geld dennoch bei weitem nicht. Die Pflegeversicherung ist daher nur als eine Teilkaskoversicherung anzusehen. Die übrigen Beträge müssen die Pflegebedürftigen selbst, ihre Angehörigen oder auch der Staat bezahlen.

Durch die andauernde Inflation wird die Pflege zum neuen Jahr weiter reformiert. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen sowie der Beihilfe steigen ab dem 01.01.2025 um durchschnittlich 4,5%, der Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich um 0,2%. Bei entsprechend hohem Leistungsbetrag ergibt sich dadurch ein gutes Plus an Geld für die Pflege von pflegebedürftigen Menschen, verglichen mit den bisherigen Beträgen. Wie viel davon in der Realität dann in z.B. mehr Stunden einer Haushaltskraft über den Entlastungsbetrag resultiert, bleibt abzuwarten. Es ist schon von Seiten der Dienstleister zu hören, dass die Preise für die Dienstleistungen entsprechend ansteigen sollen - im schlimmsten Fall sogar noch mehr, als durch die Reform der Pflege an zusätzlichem Geld ausgezahlt wird.

Ab dem 01.07.2025 werden zudem die Leistungsbeträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengelegt. Dies bedeutet, dass es einen gemeinsamen Topf für beide Leistungen gibt. Dieser kann komplett für die Verhinderungspflege, oder komplett für die Kurzzeitpflege oder für beides genutzt werden. Der Anspruch auf Verhinderungspflege verlängert sich auf acht Wochen pro Jahr und ist gleicht damit dem Anspruch auf Kurzzeitpflege. Erleichternd kommt hinzu, dass die sogenannte Vorpflegezeit, also die bisherige Zeit von sechs Monaten bis die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, entfällt.

Wir bei famPLUS haben Ihnen hier alle Änderungen der Leistungsbeträge dargestellt.

Ab 01.01.2025 gibt es:

Pflegegeld:

  • Pflegegrad 2: 347 € (vorher 332 €)

  • Pflegegrad 3: 599 € (vorher 573 €)

  • Pflegegrad 4: 800 € (vorher 765 €)

  • Pflegegrad 5: 990 € (vorher 947 €)

Pflegesachleistung:

  • Pflegegrad 2: 796 € (vorher 761 €)

  • Pflegegrad 3: 1.497 € (vorher 1.432 €)

  • Pflegegrad 4: 1.859 € (vorher 1.778 €)

  • Pflegegrad 5: 2.299 € (vorher 2.200 €)

Tages- und Nachtpflege:

  • Pflegegrad 2: 721 € (vorher 689 €)

  • Pflegegrad 3: 1.357 € (vorher 1.298 €)

  • Pflegegrad 4: 1.685 € (vorher 1.612 €)

  • Pflegegrad 5: 2.085 € (vorher 1.995 €)

Vollstationäre Pflege:

  • Pflegegrad 1: 131 € (vorher 125 €)

  • Pflegegrad 2: 805 € (vorher 770 €)

  • Pflegegrad 3: 1.319 € (vorher 1.262 €)

  • Pflegegrad 4: 1.855 € (vorher 1.775 €)

  • Pflegegrad 5: 2.096 € (vorher 2.005 €)

Verhinderungspflege:
Pflegegrad 2-5 1.685 € (vorher 1.612 €)

Kurzzeitpflege:
Pflegegrad 2-5 1.854 € (vorher 1.774 €)

Entlastungsbetrag:
Pflegegrad 1-5 131 € (vorher 125 €)

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
Pflegegrad 1-5 42 € (vorher 40 €)

Wohngruppenzuschlag:
Pflegegrad 1-5 224 € (vorher 214 €)

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
Pflegegrad 1-5 4.180 € (vorher 4.000 €)

Daneben erhöhen sich auch die Beträge für die digitalen Pflegeanwendungen um 3 € auf 53 €. Ebenfalls steigt die Leistung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5, die in ambulanten Wohngruppen wohnen, von monatlich 214 € auf 224 €. Für die Gründung ambulant betreuter Wohngruppen bei Pflegegrad 1-5 wird eine Anschubfinanzierung von 2.613 € (in Summer max. 10.452 €) statt vorher 2.500 € (vorher max. 10.000 €).

Ab dem 01.07.2025 beträgt der gemeinsame Geldtopf der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen 3.539 €.

 

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