Keiner möchte sich damit auseinandersetzen, aber jede und jeden kann es treffen. Der Pflegefall. Sei es, dass die Eltern zum Pflegefall werden, man selbst oder gar das eigene Kind. Die Augen vor dem möglichen Pflegefall zu verschließen, kann aber teuer werden. Denn die mit Pflege verbundenen Kosten können immens sein. Zwar erhalten alle Betroffenen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, aber oftmals reichen diese nicht aus.
„Eine private Pflegezusatzversicherung kann die Lücke schließen,“ weiß Anne-Katrin Schulz, Expertin für Pflege bei famPLUS. Im Interview erklärt sie, warum man eine Zusatzversicherung abschließen und worauf man dabei achten sollte.
Welche Kosten werden von der gesetzlichen Pflegekasse übernommen?
Die Pflegekasse übernimmt, abhängig vom zugesprochenem Pflegegrad, einen Teil der Kosten für die häusliche Versorgung durch Angehörige (Geldleistung), durch einen ambulanten Pflegedienst (Sachleistung), beides in Kombination (Kombinationsleistung) oder in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim. Zudem gibt es weitere Leistungen wie bspw. den Entlastungsbetrag von 125,- Euro monatlich oder die Verhinderungspflege mit 1.612 Euro jährlich, die für hauswirtschaftliche Hilfen oder betreuende Angebote im heimischen Umfeld genutzt werden können. Also grundlegend werden alle notwendigen Bereiche, sprich Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft, unterstützt, jedoch nicht im ausreichenden bzw. notwendigen Maße.
Das heißt?
Für die genannten Bereiche deckt die Pflegeversicherung zirka ein Drittel bis die Hälfte der eigentlich notwenigen Kosten ab. Speziell der Bereich Betreuung bzw. Begleitung bleibt aber überwiegend auf der Strecke.
Anne Katrin Schulz / Pflegeexpertin
Wer muss für die Kosten aufkommen, wenn das Geld nicht reicht?
Die pflegebedürftige Person selbst sowie die Kinder bzw. Angehörigen. Wobei im ambulanten Umfeld, sprich bei einer Betreuung im häuslichen Umfeld niemand die Kinder zu einer Zufinanzierung zwingen kann. Die Konsequenz: Der/die pflege- bzw. hilfebedürftige Person kann nicht adäquat versorgt werden. Sie ist viel allein und unbegleitet. Oder aber die Angehörigen kümmern sich, was dann aber schnell zu deren Lasten geht – physisch wie psychisch.
In wie weit können die Kinder in die Pflicht genommen werden?
Sind die Eltern stationär untergebracht können die Kinder herangezogen werden. Genügt das Einkommen und Vermögen nicht, um einen Pflegeheimplatz zu zahlen, wird geprüft, ob die Kinder den Elternunterhalt leisten können. Sind diese nicht zahlungsfähig, springt der Staat in Form der Sozialhilfe ein.
(Hinweis der Redaktion: Lesen Sie zum Thema „Elternunterhalt“ auch das Interview mit Jörn Hauß „Wenn Kinder für ihre Eltern haften“.)
Die monatlichen Kosten für einen ambulanten Pflegedienst bzw. für einen Pflegeheimplatz können sich schon mal auf zirka 1000 bis 4000 Euro belaufen. Wobei es nach oben keine Grenze gibt. Was kostet hingegen eine private Pflegezusatzversicherung?
Das ist abhängig vom Alter zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Versicherungsvertrages und von der Wahl der Versicherungsart. Hinzu kommt: Je mehr Sonderleistungen inkludiert werden sollen, desto teurer wird es.
Eine 45-Jährige zahlt für einen Pflegetagegeldtarif, der die Versorgungslücke schließt, ca. 60 monatlich, während es mit 55 Jahren bereits ca. 90 Euro pro Monat sind.
Worauf sollten man achten, wenn man eine private Pflegezusatzversicherung abschließt?
Es gibt drei Varianten privater Pflegezusatzversicherungen, die auch miteinander kombiniert werden können.
Die Pflegetagegeldversicherung wird in drei verschiedenen Formen angeboten: als ungeförderter Tarif, staatlich geförderter Tarif = „Pflege Bahr“ oder Kombitarif. Die zu zahlenden Beiträge sind zumeist mit einer Dynamik versehen. Die Versicherungsnehmer müssen sich also überlegen, ob sie sich diese Versicherung auch in zehn Jahren noch leisten können. Der große Vorteil: Werden die Versicherungsnehmer zuhause gepflegt, entscheiden selbst darüber, wofür sie das Geld verwenden. Ob für einen ambulanten Pflegedienst, eine Betreuungskraft, eine Haushaltshilfe oder auch um pflegende Angehörige zu vergüten. Aber auch für die Unterbringung in einem Pflegeheim kann das Geld herangenommen werden. Sofern die Versicherungssumme die Kosten für die Unterbringung deckt.
Die Pflegekostenversicherung ist die günstigste der drei Versicherungen. Hier müssen für die Leistungsausgaben Belege für die professionelle Pflege erbracht werden, pflegende Angehörige werden geringfügiger vergütet.
Die Pflegerentenversicherung ist die teuerste, bietet jedoch mehrere Vorteile: Wie auch bei der Pflegetagegeldversicherung steht der Leistungsbetrag zur freien Verfügung. Die Beiträge können jederzeit ausgesetzt werden. Einmalbeträge sind jederzeit möglich und bei Kündigung gibt es einen Teil der Beiträge nach einiger Zeit zurück, bzw. wird im Pflegefall eine verminderte Leistung gezahlt.
Ein wichtiger Punkt bei der Entscheidungsfindung ist die eigene Leistungsfähigkeit – zum aktuellen Zeitpunkt sowie im fortschreitenden Alter. Fragestellungen wie „Was wünsche ich mir im Alter? Was brauche ich im Alter? Kann ich mir eine Private Pflegezusatzversicherung überhaupt leisten? Mit welchen weiteren Instrumenten kann ich alternativ Vorsorgen?“ werden unter anderem im Beratungsgespräch erörtert. Daraus entwickeln wir dann gemeinsam eine passende Vorgehensweise bzw. Lösung.
Stichwort „Pflege-Bahr“. Wie sieht die Förderung einer solchen Zusatzversicherung durch den Staat aus?
Einzig bei der Pflegetagegeldversicherung in Form der „Pflege-Bahr-Versicherung“ oder als Kombitarif bezuschusst der Staat den monatlichen Einzahlungsbetrag mit fünf Euro. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Leistung am Ende höher ausfällt. Ungeförderte Pflegetagegeldversicherungen können gleich oder besser ausfallen, entscheidend ist letztlich der Versicherungsanbieter und seine Leistungen.
Ist das eine Vollkaskoversicherung oder können noch weiter Kosten entstehen? Wenn ja wofür?
Das liegt ganz von dem Umfang des abgeschlossenen Vertrages ab. Bestätigt die Versicherung nach der Gesundheitsprüfung die Möglichkeit eines Versicherungsabschlusses, wird folgend geschaut, welche Beträge notwendig sind, um die Versorgungslücke zu komplett zu schließen. Weiterführend hängt diese Deckung nun von der finanziellen monatlichen Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers ab.
Gelten Wartezeiten zwischen Vertragsabschluss und Inanspruchnahme der Versicherungsleistung?
Eine Wartezeit von drei Jahren ist durchaus üblich. Eine Wartezeit von mehr als fünf Jahren wurde gesetzlich unterbunden. Abhängig von der gewählten Versicherung und der Höhe der Beiträge kann eine Wartezeit auch deutlich kürzer ausfallen. Sonderreglungen gibt es zum Teil bei Pflegebedürftigkeit nach einem Unfallgeschehen.
Da Pflegebedürftigkeit gesetzlich genau definiert ist (zu erwartende Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten, SGB XI), zahlt die Pflegekasse nicht, wenn jemand nach einem Unfall für einige Wochen oder Monate auf Unterstützung angewiesen ist. In diesem Fall greift aber die Krankenversicherung, ggf. flankiert durch eine Unfallversicherung.
Gibt es Geld zurück, wenn man die Pflegezusatzversicherung nicht in Anspruch genommen hat?
Lediglich bei der Pflegerentenversicherung gibt es eine Auszahlung an die Erben – zum Teil sogar, wenn Leistungen in Anspruch genommen wurden. Die beiden anderen Varianten sind letztlich Risikoversicherungen.
Wie kann famPLUS unterstützen?
famPLUS hilft bei der Auswahl der passenden Versicherung, bzw. informiert inhaltlich, ohne dass ein Druck dahintersteht. Zudem werden die weiteren Bausteine der Vorsorge besprochen und geklärt, ob und wie diese installiert werden können.
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