Kita Rechtsanspruch: Anspruch vs. Realität

Kitaplätze

Wenn Eltern sich entschließen, ihr Kind in einer Kita betreuen zu lassen, berichten viele von ähnlichen Erfahrungen: Die Suche gestaltet sich als holprige Angelegenheit – und mündet manches Mal in einem frustrierenden Ergebnis. Zum Beispiel, wenn sich einfach kein freier Kita-Platz finden lässt.

Für Eltern kann das ein Grund zum Verzweifeln sein. Denn in der Regel ist nach 12 Monaten der Elterngeld-Bezug vorbei. Viele Familien rechnen mit zwei Gehältern. Kann das Kind nicht fremd-betreut werden, bleibt auch die Arbeit bzw. das zweite Einkommen aus.

Flächendeckender Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz

Seit dem 01.08.2013 existiert in Deutschland ein flächendeckender Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser ist in § 24 SGB VIII gesetzlich festgehalten und wurde unter anderem auch deshalb beschlossen, um Frauen einen schnellen Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Dieser Rechtsanspruch klingt erst einmal nach Sicherheit. Doch was, wenn sich ein kein freier Platz finden lassen will? Es hagelt Absagen. Und selbst örtliche Behörden geben suchenden Eltern häufig die Rückmeldung, vor allem die Krippen-Bereiche seien voll belegt.
 

Es besteht ein Kitaplatz-Rechtsanspruch, aber dennoch gibt es keine Garantie, dass Ihr Kind tatsächlich betreut werden kann.
 

Diese Nachricht kann niederschmetternd sein. Vor allem dann, wenn die Not existenziell wird. Nicht nur finanziell, sondern manchmal auch, weil Eltern sich nach Unterstützung und Entlastung sehnen.

Wir empfehlen: Bleiben Sie tapfer! Es gibt weitere Möglichkeiten, die für viele Eltern einen guten Kompromiss darstellen.
 

Im Jahr 2006 hatten die Kindertagesstätten in Deutschland lediglich 253.884 unter drei Jahre alte Kinder zu betreuen. Im März 2017 waren es bereits 645.077 Kinder.

 Was können Sie tun, wenn Sie keinen Platz finden?

  • Erweitern Sie Ihren Radius: Wenn Sie keine Kita in der direkten Nachbarschaft mit freiem Platz finden sollten, drehen Sie an der Perspektive. Wie ist es mit Kitas in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes? Können sonstigen Kompromisse bei dem Standort gemacht werden? Und wenn die Suche dann immer noch vergebens war, weichen Sie auf private Kitas aus. Konnte nachweisbar kein staatlicher Kita-Platz gefunden werden, wird eine private Betreuung staatlich bezuschusst.
  • Ziehen Sie die Betreuung durch eine Tagesmutter oder -vater in Betracht. Da Ihnen gesetzlich ein Kita-Platz zusteht, können Sie bei teureren Betreuungsformen in manchen Fällen Schadensersatz geltend machen.
  • Suchen Sie nach privater Familien-Begleitung, die zumindest halbtags- oder stundenweise unterstützt. Auch diese Kosten lassen sich eventuell als Schadensersatz geltend machen.
  • Wenn Sie aufgrund der Kinderbetreuungssituation keine Arbeit annehmen können, gibt es die Möglichkeit, die zuständige Gemeinde oder Stadt zu verklagen und Ihren Amtshaftungsanspruch auf Schadensersatz geltend machen. Die Bedingungen: Die nachweisbaren Ablehnungen der Kitas in Kombination mit einer Arbeitsplatz-Absage.
  • Bleiben Sie am Ball: Harken Sie regelmäßig bei Kitas nach, ob nicht doch ein Platz freigeworden ist – z.B., weil ältere Kinder die Kita verlassen haben oder andere umgezogen sind. Es kann sein, dass Sie Glück haben.
  • Vernetzen Sie sich: Wenn es möglich ist, sprechen Sie offen mit Ihren Eltern über die Situation und fragen Sie nach Hilfe. Oft nehmen Großeltern die Aufgabe der Betreuung dankbar an. Gibt es diese hilfsbereiten Eltern nicht im Umfeld, können möglicherweise auch Nachbarn aushelfen.

     

Der gesetzlich zugelassene Suchradius ist größer, als Eltern lieb ist: Gesetzlich darf die Fahrtzeit zur Betreuungseinrichtung Ihres Kindes bis zu 25 Minuten betragen.

Unsere Tipps für eine erfolgreiche Kita-Platz-Suche

  • Bemühen Sie sich frühzeitig um einen Krippenplatz. Am besten klopfen Sie bereits während des letzten Drittels Ihrer Schwangerschaft bei den anliegenden Kindergärten an. Viele Kitas organisieren die Platzvergabe bzw. Wartelisten-Plätze auch in bestimmten Zeitabschnitten. Wenn Sie gebeten werden, sich beispielsweise im Januar oder August nochmal zu melden, notieren Sie sich das genau – und kommen Sie dieser Frist am besten tendenziell zuvor.
  • Wurde ein persönlicher Kennenlern-Termin vereinbart oder gibt es eine Einladung zum „Tag der offenen Tür“, achten Sie auf einen positiven ersten Eindruck, um ihre Chancen zu erhöhen. Stellen Sie bei Elterninitiativen Ihr Engagement in Aussicht. Haben Sie einen Anmeldebogen mit nach Hause bekommen, warten Sie nicht unbedingt ganz bis zur Abgabefrist. Eine prompte Rücksendung signalisiert Ihre Entschlossenheit.
  • Achten Sie unbedingt auf Fristen und Termine. Ein Betreuungsanspruch muss frühzeitig bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Oftmals schon sechs Monate vor geplantem Kita-Eintritt. Hier gilt: Umso eher Sie sich kümmern, desto besser. Denn dann gehen Sie nicht nur auf Nummer sicher, sondern können auch reagieren, sollten Anträge nicht reibungslos durchgehen.

Ein offenes Ohr und der Austausch mit anderen Betroffenen können Wunder wirken: Wenden Sie sich guten Gewissens an Familienhilfe- und Beratungsstellen.

 

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